GAP - gute Arbeitsbedingungen in der Pflege

Spannende Neuigkeiten:
Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung mit 50 % gefördert - kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit
ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

Spannende Neuigkeiten: Alle GAP-Projekte werden dank einer Gesetzesänderung
mit 50 % gefördert
- kleine Einrichtungen sogar mit 70 %!

Übrigens: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können sich jetzt auch mit ihrem GAP-Projekt auf die Personalbemessung nach § 113c SGB XI vorbereiten.

Kontakt

 
Bitte geben Sie die Ziffernfolge, die Sie auf dem Bild sehen, ein.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Das freut uns! Für Informationen oder Fragen melden Sie sich gerne in unserer Geschäftsstelle GAP per E-Mail unter nfgp-pflgd oder telefonisch unter +49 40 2540 7877 (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr).  

Einwilligung zu Cookies & Daten

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit über das Icon links unten widerrufen werden. Datenschutzinformationen